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Mütterrente für Freiberufler & Selbstständige
Da inzwischen allgemein anerkannt ist, dass die Erziehung von Kindern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist, haben auch die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke seit 2008 einen Anspruch darauf, dass ihre Kindererziehungszeiten auf Antrag (und nur auf Antrag) von der Deutsche Rentenversicherung anerkannt werden.
Mütterrente für Versorgungswerkversicherte
Sichern Sie sich jetzt mit uns Ihre Ansprüche
- Sie gehören heute einem Versorgungswerk an?
- Sie haben Kinder?
- Bisher hat Sie kein Berater auf diese Möglichkeiten angesprochen?
Sie wollen sich auch eine Zusatzrente sichern lassen? Dann lassen Sie uns das nun gemeinsam angehen.
Professionelle Unterstützung
Machen Sie jetzt Ihre berechtigten Forderungen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung geltend
Unsere deutschlandweiten Partneranwälte helfen auch Ihnen Ihre Ansprüche zu sichern, indem
– Ihre Rentenanwartschaften prüfen,
– berechtige Anträge stellen,
– deren Vollzug überwachen und
– Ihnen eine lebenslange Zusatzrente ermöglichen.
– Ihre Rentenanwartschaft geprüft werden,
– berechtige Anträge gestellt werden,
– deren Vollzug für Sie überwacht wird und
– Ihren eine lebenslange Zusatzrente ermöglicht wird.
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Informieren Sie sich auch zu folgenden Themen: Dem Handwerker Widerruf, dem VOTE-Programm (die Lösung für die rechtssichere Erstellung ihrer rechtlichen Vorsorgeunterlagen) sowie dem Sparkassen Skandal bezüglich der Kündigung von Prämiensparverträgen sowie falscher Zinsberechnungen.